Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Katzenverhaltensberatung - und Betreuung – Katz und Co.

Grundsätzliches

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Sandra Annawitt (nachstehend Auftragnehmerin) und dem Tierhalter / der Tierhalterin (Auftraggeber / Auftraggeberin) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsvereinbarung gültigen Fassung.

Für eine einfachere Lesbarkeit wird nachfolgend jeweils nur Auftragnehmer und Auftraggeber in dieser Form angeführt. Sandra Annawitt behält sich ausdrücklich das Recht vor, die geltenden AGB jederzeit und ohne vorherige Angabe von Gründen zu ändern. Jede dieser Änderungen ist rechtsverbindlich, sobald diese in geänderter Form unter www.katzundco.at abrufbar sind.

Mit der Annahme der Dienstleistung in Form einer schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftragnehmers, akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Sandra Annawitt behandelt jeden Auftrag mit größter Sorgfalt.

Kontaktaufnahme und Vertragsabschluss

Anfragen für Katzenbetreuung sind an Sandra Annawitt per Telefon (+43 670 353 00 35, per E-Mail (kontakt@katzundco.at) und WhatsApp (+43 670 353 00 35) möglich. Erste Fragen können innerhalb dieser Kontaktaufnahme abgeklärt werden. Antwort erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Für eine Betreuung ist ein erster persönlicher Termin zum Kennenlernen zwingend notwendig.

Bei diesem Termin werden beiderseitig weitere Fragen und Angaben zur Betreuung abgeklärt sowie eine Vereinbarung sowie ein Fragebogen zu Themen wie Kontakt, Futter, Medikamente, Charakter des Tieres / der Tiere) ausgefüllt. Der Fragebogen kann auch vorab per E-Mail an den Auftraggeber gesendet werden. Bei diesem Termin werden dem Auftraggeber nach Unterzeichnung der Vereinbarung die AGB und Datenschutzerklärung ausgehändigt (diese können ebenfalls auch per E-Mail gesendet werden.

Der Vertrag zwischen Auftragsgeber und den Auftragnehmer wird vor Erbringung der Leistung abgeschlossen. Die Dienstleistung umfasst die Betreuung einer oder mehrerer Katzen eines Auftragsgebers in dessen Räumlichkeiten. In der Betreuungsvereinbarung wird, durch Ankreuzen der Optionsfelder, festgelegt, ob optionale Zusatzleistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden. Weiters wird die Anzahl der Tiere, die Dauer der Betreuung und Anzahl der Besuche sowie die Höhe des zu bezahlenden Honorars festgelegt (zusätzlich wird dem Auftraggeber eine Rechnung ausgestellt). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

Die AGB sind auf der Website www.katzundco.at abrufbar und werden nach Vertragsabschluss dem Auftraggeber schriftlich übergeben und/oder übersandt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und zu akzeptiert zu haben.

Kontaktaufnahme und Vertragsabschluss

Anfragen für Katzenbetreuung sind an Sandra Annawitt per Telefon (+43 670 353 00 35, per E-Mail (kontakt@katzundco.at) und WhatsApp (+43 670 353 00 35) möglich. Erste Fragen können innerhalb dieser Kontaktaufnahme abgeklärt werden. Antwort erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Für eine Betreuung ist ein erster persönlicher Termin zum Kennenlernen zwingend notwendig.

Bei diesem Termin werden beiderseitig weitere Fragen und Angaben zur Betreuung abgeklärt sowie eine Vereinbarung sowie ein Fragebogen zu Themen wie Kontakt, Futter, Medikamente, Charakter des Tieres / der Tiere) ausgefüllt. Der Fragebogen kann auch vorab per E-Mail an den Auftraggeber gesendet werden. Bei diesem Termin werden dem Auftraggeber nach Unterzeichnung der Vereinbarung die AGB und Datenschutzerklärung ausgehändigt (diese können ebenfalls auch per E-Mail gesendet werden.

Der Vertrag zwischen Auftragsgeber und den Auftragnehmer wird vor Erbringung der Leistung abgeschlossen. Die Dienstleistung umfasst die Betreuung einer oder mehrerer Katzen eines Auftragsgebers in dessen Räumlichkeiten. In der Betreuungsvereinbarung wird, durch Ankreuzen der Optionsfelder, festgelegt, ob optionale Zusatzleistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden. Weiters wird die Anzahl der Tiere, die Dauer der Betreuung und Anzahl der Besuche sowie die Höhe des zu bezahlenden Honorars festgelegt (zusätzlich wird dem Auftraggeber eine Rechnung ausgestellt). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

Die AGB sind auf der Website www.katzundco.at abrufbar und werden nach Vertragsabschluss dem Auftraggeber schriftlich übergeben und/oder übersandt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und zu akzeptiert zu haben.

Termine / Terminabsprachen

Termine / Betreuungsaufträge können telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Termine / Betreuungsaufträge gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese von der Auftragnehmerin persönlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurden.

Terminverschiebungen / Terminabsagen seitens des Auftraggebers

Vereinbarte Termine / Betreuungsaufträge sind für beide Seiten verbindlich. Absagen / Stornierungen für Katzenbetreuung müssen dem Auftragnehmer ehestmöglich bekannt gegeben werden.

Terminverschiebungen / Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin kann aus wichtigen Gründen vereinbarte Termine / Betreuungsaufträge absagen bzw. verschieben (z. B. aufgrund Krankheit, Todesfall im Familien- oder Freundeskreis, Unfall o.ä.). In diesem Fall wird für eine Betreuungsvertretung seitens der Auftragnehmerin gesorgt bzw. eine neue Terminmöglichkeit angeboten.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist auf der Website der Auftragnehmerin, www.katzundco.at, ersichtlich und kann ggfs. individuell angepasst werden.

Preise

Die konkreten Leistungen sowie die Preise für alle Angebote von Sandra Annawitt sind auf der Website der Auftragnehmerin www.katzundco.at ersichtlich. Leistungs- und Preisänderungen sind vorbehalten. Die angezeigten Preise sind Endpreise, da die Kleinunternehmerregelung gilt. (Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27UstG) Es gelten die Angebote und Preise zum Zeitpunkt einer Buchung.

Anfallende Tierarztkosten

Der Auftragnehmerin ist erlaubt, bei Notfällen den vom Auftraggeber angegeben Tierarzt bzw. einen Ersatztierarzt, welcher in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde, zu kontaktieren und die Katze im Bedarfsfall in dessen Behandlung zu geben.

Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer in einem Notfall unter der angegeben Telefonnummer kontaktiert. Die Behandlungskosten, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Tierarztbehandlung der Katze und die Aufwände der Auftragnehmerin (Weg- und Wartezeit) hat der Auftraggeber zu übernehmen.

Zahlungsbedingungen / Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag für die Betreuung durch die Auftragnehmerin ist bei Auftragsbeginn in bar zu bezahlen oder, je nach individueller Vereinbarung, ohne Abzuge auf das Bankkonto (HYPO NOE, AT90 5300 0041 5500 9034) der Auftragnehmerin binnen 14 Tagen zu überweisen.

Die konkreten Leistungen sowie die Preise für alle Angebote von Sandra Annawitt sind auf der Website der Auftragnehmerin www.katzundco.at ersichtlich. Leistungs- und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Rechnung wird dem Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen nach Betreuungsende als PDF per Mail übermittelt oder, bei nicht Vorhandensein einer E-Mail-Adresse, in ausgedruckter Form an den Auftraggeber überreicht.

Schlüssel (Übergabe, Rückgabe, Schlüsselaufbewahrung)

Die Schlüsselübergabe sowie die Schlüsselrückgabe erfolgt in einem, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, eigens vereinbarten Termin. Dieser wird bereits in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.

Ist vom Auftraggeber eine dauerhafte Aufbewahrung der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel beim Auftragnehmer erwünscht, wird dies gesondert schriftlich vereinbart. Die Aufbewahrung der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel erfolgt in einem separaten abschließbaren Schlüsselkasten, wobei der Schlüssel zu diesem in einem abschließbaren Aktenschrank aufbewahrt wird. Eine entsprechende Vereinbarung wird abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet.

Im Falle eines Verlustes der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel der Auftraggeberin durch die Auftragnehmerin ist die Auftraggeberin durch Sandra Annawitt umgehend zu informieren. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftung

(Rechte und) Pflichten des Auftraggebers (Tierhalter)

Der Auftragsgeber muss dem Auftragnehmer die Räumlichkeiten in einem für eine Katze fluchtsicheren Zustand übergeben. Der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer einen Kennenlerntermin, in dem mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung / ein Fragebogen mit allen wichtigen Informationen zur Katze (Stammdaten, Notfallkontakt, Krankheiten, besondere Fütterungsanweisungen, Charakter/Temperament der Katze(n), etc.) ausgefüllt wird.

Die Vereinbarung / der Fragebogen kann im Vorfeld per E-Mail an die Auftraggeberin gesendet werden. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Katzen mit gefährlichen oder ansteckenden Krankheiten an Sandra Annawitt in Betreuung zu geben. Der Auftraggeber behaltet die volle Verantwortung und alleinige Haftung für seine Katze/n. Die Haftung für eine leichte Fahrlässigkeit schließt die Auftragnehmerin aus.

Während der gesamten Zeit der Betreuung bleibt die Auftraggeberin Eigentümerin der Katze(n). Für etwaige Schäden oder Erkrankungen, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung, sondern ausschließlich der Auftraggeber. Dasselbe gilt für Sachschäden oder Schäden welche das Tier an Dritten, Mensch und/oder Tier, anrichten könnte. Sandra Annawitt betreut die Katze(n) der Auftraggeberin mit allergrößter Sorgfalt. An, durch Krankheit oder Unfall, verstorbenen Tieren kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hält dem Auftragnehmer gegenüber etwaige Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Für, von dem Auftraggeber, zur Verfügung gestellte Utensilien wird keine Haftung seitens des Auftragnehmers übernommen.

Auch für Abhandenkommen des Tieres trotz der gegebenen Sorgsamkeit der Auftragnehmerin, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer handelt grob-fahrlässig. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die am Auftragnehmer, an der Ausrüstung und an der Einrichtung durch ihre Katze(n) verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit oder/und Vorsatz. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Beschädigungen und Verschmutzungen durch die Katze an der Einrichtung des Auftraggebers und im Falle einer Erkrankung, Verletzung oder des Todes einer Katze. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Haftung

(Rechte und) Pflichten des Auftraggebers (Tierhalter)

Der Auftragsgeber muss dem Auftragnehmer die Räumlichkeiten in einem für eine Katze fluchtsicheren Zustand übergeben. Der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer einen Kennenlerntermin, in dem mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung / ein Fragebogen mit allen wichtigen Informationen zur Katze (Stammdaten, Notfallkontakt, Krankheiten, besondere Fütterungsanweisungen, Charakter/Temperament der Katze(n), etc.) ausgefüllt wird.

Die Vereinbarung / der Fragebogen kann im Vorfeld per E-Mail an die Auftraggeberin gesendet werden. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Katzen mit gefährlichen oder ansteckenden Krankheiten an Sandra Annawitt in Betreuung zu geben. Der Auftraggeber behaltet die volle Verantwortung und alleinige Haftung für seine Katze/n. Die Haftung für eine leichte Fahrlässigkeit schließt die Auftragnehmerin aus.

Während der gesamten Zeit der Betreuung bleibt die Auftraggeberin Eigentümerin der Katze(n). Für etwaige Schäden oder Erkrankungen, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung, sondern ausschließlich der Auftraggeber. Dasselbe gilt für Sachschäden oder Schäden welche das Tier an Dritten, Mensch und/oder Tier, anrichten könnte. Sandra Annawitt betreut die Katze(n) der Auftraggeberin mit allergrößter Sorgfalt. An, durch Krankheit oder Unfall, verstorbenen Tieren kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hält dem Auftragnehmer gegenüber etwaige Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Für, von dem Auftraggeber, zur Verfügung gestellte Utensilien wird keine Haftung seitens des Auftragnehmers übernommen.

Auch für Abhandenkommen des Tieres trotz der gegebenen Sorgsamkeit der Auftragnehmerin, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer handelt grob-fahrlässig. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die am Auftragnehmer, an der Ausrüstung und an der Einrichtung durch ihre Katze(n) verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit oder/und Vorsatz. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Beschädigungen und Verschmutzungen durch die Katze an der Einrichtung des Auftraggebers und im Falle einer Erkrankung, Verletzung oder des Todes einer Katze. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, schwerwiegende Verschmutzungen und Schäden durch die Katze kostenpflichtig (zu den üblichen Konditionen) zu beseitigen. Arbeiten am Katzenklo sind davon ausgenommen.

Dem Auftragnehmer ist erlaubt, bei Notfällen den vom Auftraggeber angegeben Tierarzt bzw. einen Ersatztierarzt, welcher in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde, zu kontaktieren und die Katze im Bedarfsfall in dessen Behandlung zu geben. Wurde kein Tierarzt in der Betreuungsvereinbarung angegeben, so ist es dem Auftragnehmer erlaubt, einen Tierarzt / eine Tierklinik seines Vertrauens aufzusuchen.

Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer in einem Notfall unter der angegeben Telefonnummer kontaktiert. Die Behandlungskosten, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Tierarztbehandlung der Katze und die Aufwände der Auftragnehmerin (Weg- und Wartezeit) hat der Auftraggeber zu übernehmen. Sowohl die Kosten zu außergewöhnlichen Verschmutzungen als auch die Kosten im Notfall sind nicht standardmäßig vom Werkvertrag abgedeckt.

Im Falle eines Verlustes der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel der Auftraggeberin durch die Auftragnehmerin ist die Auftraggeberin durch Sandra Annawitt umgehend zu informieren. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gesundheitszustand der Katze(n)

Im Vorfeld der Betreuung ist der Auftragnehmer über z.B. ansteckende / übertragbare Krankheiten, chronische Erkrankungen, akute Erkrankungen und übertragbare Parasiten der Katze(n) zu informieren.

Dies ist besonders wichtig, da nur so besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Katze(n) der Auftraggeberin und den Katzen des Auftragnehmers sowie auch die eigene Gesundheit des Auftragnehmers ergriffen werden können. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, die Betreuung abzulehnen oder einzustellen.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei etwaigen Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres den Tierarzt seines Vertrauens (sofern in der Betreuungsvereinbarung kein Tierarzt angegeben wurde) aufzusuchen, die daraus entstanden Kosten übernimmt der Auftraggeber.

Information über Auffälligkeiten und Krankheiten

Der Auftraggeber verpflichten sich, Sandra Annawitt vor Beginn der Betreuung (spätestens beim Kennenlern-Termin) über den Gesundheitszustand des Tieres (der Tiere), Auffälligkeiten im Verhalten, insbesondere Krankheiten, frische Impfungen, Allergien, Parasitenbefall, besondere Reaktionen auf menschliche Berührungen, Schmerzverhalten sowie auffälliges, speziell aggressives Verhalten der Katze/n zu informieren. Sandra Annawitt haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Information entstanden, sind.

Achtung: Bitte lassen Sie jegliche Art von Beschwerden Ihres Tieres vom Tierarzt Ihres Vertrauens abklären. Dies dient in erster Linie dem Wohle des Tieres.

Notfall

Der Auftragnehmer handelt zu jedem Zeitpunkt der Betreuung zum Wohle der, in ihrer Obhut befindlichen, Katze(n). Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalles der Katze(n) des Auftraggebers kontaktiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter der angegebenen Telefonnummer.

Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, wird die, in der Vereinbarung, angegebene Vertrauensperson vor Ort vom Auftragnehmer kontaktiert. Die Gegebenheiten werden vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber bzw. der Vertrauensperson vor Ort ausführlich besprochen und entsprechende Entscheidungen getroffen. Ist keine der beiden Personen erreichbar, handelt der Auftragnehmer immer und zu jedem Zeitpunkt im besten Sinne und zum Wohle der Katze(n).

Dem Auftragnehmer ist erlaubt, bei Notfällen den vom Auftraggeber angegeben Tierarzt bzw. einen Ersatztierarzt, welcher in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde, zu kontaktieren und die Katze im Bedarfsfall in dessen Behandlung zu geben. Wurde kein Tierarzt in der Betreuungsvereinbarung angegeben, so ist es dem Auftragnehmer erlaubt, einen Tierarzt / eine Tierklinik seines Vertrauens aufzusuchen. Die Behandlungskosten, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Tierarztbehandlung der Katze und die Aufwände der Auftragnehmerin (Weg- und Wartezeit) hat der Auftraggeber zu übernehmen.

Datenschutz

Die aktuelle Datenschutzerklärung nach DSGVO ist auf der Webseite der Auftragnehmerin, Sandra Annawitt (www.katzundco.at), einzusehen und wird der Auftraggeberin bei Angebotslegung bzw. beim Ersttermin zum Kennenlernen persönlich und in ausgedruckter Papierform übergeben und/oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Adressänderung, Änderung der Stammdaten Um den Betreuungsauftrag sorgfältig erfüllen zu können ist bei einer Änderung der Adresse, diese dem Auftragnehmer ehestmöglich mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Änderungen der Stammdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Schlussbestimmungen

Sandra Annawitt behält sich vor diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vollständig und abschließend. Der Auftraggeber erklärt Halter des Tieres / der Tiere zu sein oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Halters zu verfügen und daher handlungsbevollmächtigt zu sein. Der Auftraggeber erklärt sich, sofern nicht anders vereinbart, ausdrücklich einverstanden, dass Fotos und Videos des Tieres für die gewerblich genutzte Website sowie den sozialen Netzwerken unter der Benutzung von verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

Ist der Auftraggeber damit nicht einverstanden, so ist dies dem Auftragnehmer beim Kennenlern-Termin ausdrücklich mitzuteilen und wird auch in der Betreuungsvereinbarung schriftlich festgehalten.

Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Wien (Österreich).

Irrtum und Druckfehler

Irrtümer und Druckfehler auf der Website, Flyern, Broschüren sowie den Social-Media- Kanälen von Sandra Annawitt sind vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

Stand 2025